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   BFH, 31.05.1972 - IV R 31/69   

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https://dejure.org/1972,1166
BFH, 31.05.1972 - IV R 31/69 (https://dejure.org/1972,1166)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1972 - IV R 31/69 (https://dejure.org/1972,1166)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1972 - IV R 31/69 (https://dejure.org/1972,1166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betrieb des Steuerpflichtigen - Ehefrau - Pkw - Unentgeltliche Gestellung - Wertverzehr - Betriebsausgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 79
  • DB 1973, 39
  • BStBl II 1972, 699
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 10.02.1937 - VI A 111/37
    Auszug aus BFH, 31.05.1972 - IV R 31/69
    Die Steuerpflichtigen wiesen in ihrer Revisionsbegründung auf das Urteil des RFH VI A 111/37 vom 10. Februar 1937, RStBl 1937, 898, hin, wonach grundsätzlich solche Vermögensbewegungen, die auf familienrechtlicher Grundlage beruhten, einkommensteuerlich bedeutungslos seien.

    Diesen Grundsätzen steht die Entscheidung des RFH VI A 111/37 nicht entgegen, weil sie einen anderen Fall behandelt.

  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77

    Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung -

    Dem entspreche auch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 IV R 31/69 (BFHE 106, 79, BStBl II 1972, 699), in welchem der BFH in einem Fall der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung eines PKW für den Betrieb des anderen Ehegatten die auf den PKW entfallenden AfA nicht einkunftsmindernd berücksichtigt habe.

    Das BVerfG vertrat vielmehr die Meinung, daß nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung Ehegatten wie Fremde einander gegenübertreten und als solche auch entsprechende Rechtsgeschäfte abschließen könnten (vgl. insoweit auch BFHE 106, 79, BStBl II 1972, 699).

  • BFH, 05.07.1978 - I R 97/75

    Kindesvermögen - Gewerbebetrieb - Gewerbliche Einkünfte - Vermögensverwaltung -

    aa) Im Vordergrund stehen die typischen Fälle, in denen dem Unternehmer Wirtschaftsgüter rechtsgeschäftlich zur betrieblichen Nutzung überlassen sind, sei es aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrags wie Miete, Pacht oder Leihe (vgl. zur unentgeltlichen Überlassung eines PKW durch den Ehegatten Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Mai 1972 IV R 31/69, BFHE 106, 79, BStBl II 1972, 699), sei es aufgrund eines dinglichen Rechtsgeschäfts (Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeit).

    Ein solcher Fall steht daher einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung gleich (vgl. dazu BFH-Urteil IV R 31/69).

    Wie der BFH in dem Urteil IV R 31/69 ausgeführt hat, kann bei unentgeltlicher Überlassung eines PKW auf familienrechtlicher Grundlage zur betrieblichen Nutzung der Steuerpflichtige den dadurch entstehenden Wertverzehr nicht als Betriebsausgaben geltend machen.

  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

    Demgemäß hat der BFH wiederholt entschieden, daß der Steuerpflichtige den bezeichneten Drittaufwand nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigen darf (z.B. Urteile vom 22. November 1962 IV R 38/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 287; vom 31. Mai 1972 IV R 31/69, BFHE 106, 79, BStBl II 1972, 699; vom 26. Mai 1982 I R 104/81, BFHE 136, 118, BStBl II 1982, 594, jeweils für Kraftfahrzeuge; vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244; vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454; vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82, BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710; vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888, jeweils für Gebäude).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90

    Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige

    Im Urteil vom 31. Mai 1972 IV R 31/69 (BFHE 106, 79, BStBl II 1972, 699) hat der Senat entschieden, daß der als Arzt tätige Ehemann den Wertverzehr für einen von der Ehefrau unentgeltlich überlassenen PKW nicht als Betriebsausgaben geltend machen kann.
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 196/77

    Eigentumswohnung - Eheleute - Betriebsausgabe - Werbungskosten -

    Dem entspreche auch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 IV R 31/69 (BFHE 106, 79, BStBl II 1972, 699), in welchem der BFH in einem Fall einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung eines PKW für den Betrieb des anderen Ehegatten die auf den PKW entfallenden AfA nicht einkunftsmindernd berücksichtigt habe.
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